Warnschutznorm EN ISO 20471 rückt Risikobetrachtung in den Mittelpunkt

Warnschutzkleidung ist für Menschen, die auf verkehrsnahen Flächen oder unmittelbar im Gefahrenbereich des fließenden Verkehrs arbeiten, unverzichtbar. Ihre fluoreszierenden Farben und reflektierenden Streifen erhöhen die Sichtbarkeit für Fahrzeugführer oder Bediener anderer technischer Geräte und helfen so, Unfälle zu vermeiden. Seit Herbst 2013 ersetzt die „EN ISO 20471 Hochsichtbare Warnkleidung“ die bisherige EN 471 : 2003+A1:2007.

Mit der neuen Norm sind einige grundsätzliche Änderungen verbunden. Während bisher zwischen gewerblichen (EN471) und nicht-gewerblichem Einsatz (EN 1150) unterscheiden wurde und damit die Beschreibung der Tätigkeit im Mittelpunkt stand, liegt der neuen Norm eine Risikobetrachtung zugrunde. Im informativen Anhang A wurden drei Risikostufen festgelegt: hoch, mittel und gering. Die EN ISO 20471 bezieht sich ausschließlich auf Warnkleidung zum Schutz in Situationen, in denen das Risiko, übersehen zu werden, hoch ist. Anforderungen an die Bekleidung bei mittlerem und geringem Risiko werden in die Revision der EN 1150 und EN 13356 einfließen.

Die EN ISO 20471 definiert für passive Verkehrsteilnehmer abhängig von der Geschwindigkeit der vorbeifahrenden Fahrzeuge (<30 km/h, <60 km/h und >60 km/h) drei Bekleidungsklassen (1,2,3) mit Mindestflächen in m² an fluoreszierendem Hintergrundmaterial und retroreflektierendem Material. Klassen und Mindestflächen entsprechen der EN 471. Um optimalen Schutz zu gewährleisten, muss Warnkleidung der Klasse 3 mindestens über 0,8 m² Hintergrund- und 0,2 m² Reflexmaterial verfügen. Nach wie vor ist es möglich, fluoreszierendes Hintergrundmaterial in unterschiedlichen Warnfarben zu verarbeiten und für die geforderte Fläche aufzuaddieren.

 Bessere 360-Grad-Sichtbarkeit

In die EN ISO 20471 flossen neue Forschungsergebnisse zur Erkennbarkeit von Personen ein. Aus Gründen der besseren Rundumsichtbarkeit muss Warnkleidung der Klasse 3 neuerdings den Torso und die Arme und/oder die Beine mit fluoreszierendem Material und retroreflektierenden Streifen umschließen. Warnwesten und Latzhosen sind folglich in der Klasse 3 als einzelne Kleidungsstücke nicht mehr zertifizierbar. Außerdem fließen die bislang häufig verwendeten Reflextreifen am Bund der Latzhose nicht mehr in die Erfassung der Gesamtfläche an Reflexmaterial ein. Latzhosen fallen damit wie die Bundhosen in Klasse 1. Sie können jedoch in Kombination mit einer Warnweste oder Warnschutzjacke in Klasse 2 oder 3 eingestuft werden, wenn die sichtbaren Gesamtflächen den vorgeschriebenen Mindestwerten entsprechen.

 Die Reflexstreifen und neuerdings auch das Hintergrundmaterial (vertikal) müssen eine Mindestbreite von 5 cm aufweisen. Grundsätzlich sollte das fluoreszierende Material möglichst großflächig verarbeitet werden, um einen möglichst hohen Kontrast zum Hintergrund zu erzielen. Bei Dunkelheit tragen die an Unterarmen und Unterschenkeln positionierten Reflexstreifen maßgeblich dazu bei, Personen aufgrund ihrer Bewegung frühzeitig zu erkennen und adäquat zu reagieren. Die Wahrnehmung der menschlichen Silhouette lässt sich durch Kombination von waagerecht und senkrecht angeordneten Reflexstreifen verstärken. Übermäßig diagonale Elemente und unklare Formen sollten vermieden werden. Neue Designvorgaben gibt es für Reflexmaterial auf den Armen. Wenn Ärmel die Sicht auf ein oder sogar zwei horizontale Torsobänder verdecken, müssen diese entsprechend Reflexstreifen umschlossen sein.

Verschärfte Prüfverfahren

Auch die Prüfverfahren wurden teilweise verschärft. So muss das eingesetzte fluoreszierende Hintergrundmaterial in Tests belegen, dass es die geforderten Farbwerte auch noch nach der vom Hersteller angegebenen maximalen Anzahl an Pflegezyklen erfüllt. Ein Pflegezyklus besteht aus Waschen und Trocknen, wobei der Hersteller das Pflegeverfahren vorgibt.